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Bezahlt die Autoversicherung auch wenn ich keinen Dominikanischen Führerschein habe?

Die Straßenverkehrsordnung (Ley No. 241) der Dominikanischen Republik schreibt im Art. 29 vor das jede Person die sich am Straßenverkehr beteiligt einen Führerschein besitzen muss. Im Art. 30 wird erklärt das Ausländische Führerscheine nur für 3 Monate gültig sind (Internationale 6 Monate).
Das Versicherungsgesetz für den Straßenverkehr (Ley No. 4117) bestimmt in Art. 1 das jeder Besitzer eines Fahrzeuges eine Gültige Haftpflichtversicherung haben muss. Der Art. 10 zeigt dass die Versicherungen verpflichtet sind jeden Fremdschaden und Verletzung bis zur Höhe der Deckung zu bezahlen, wenn sie von Gerichts wegen schuldig gesprochen werden.
Andererseits ist die Versicherung nicht verpflichtet den Eigenschaden zu bezahlen, wenn das Gesetz 241, Art. 30 verletzt wurde. Die Versicherung der Gegenpartei bezahlt nie wenn eine Rechtsverletzung vorliegt.
Um einen dominikanischen Führerschein zu bekommen ist zuerst eine Cedula notwendig welche mit der Recidencia kommt. Die Recidencia ist vorgeschrieben für jeden Ausländer welcher länger als 3 Monate im Land verweilt.
ZUSAMMENFASSUNG: Die Versicherungen sind nicht verpflichtet einen Schaden zu übernehmen wenn eine Rechtsverletzung vorliegt!!

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